Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aufgrund von Personen- und Sachschäden der Insassen der Luftfahrzeuge sowie auch Sachschäden an beförderten Gütern. Hierfür bestehen gesonderte Versicherungsmöglichkeiten.
Versicherungssummen
Die Mindesthöhe der abzuschließenden Halter-Haftpflichtversicherung richtet sich nach Artikel 7 der Verordnung (EG)785/2004 und § 37 LuftVG:
Höchstabflugmasse
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Mindestversicherungssumme
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< 500 |
750.000 |
< 1.000 |
1.500.000 |
< 2.700 |
3.000.000 |
< 6.000 |
7.000.000 |
<12.000 |
18.000.000 |
< 25.000 |
80.000.000 |
< 50.000 |
150.000.000 |
< 200.000 |
300.000.000 |
< 500.000 |
500.000.000 |
> 500.000 |
700.000.000 |
Im Bereich der Haftpflichtversicherungs-Bedingungen ist aufgrund von länderspezifischen Vorgaben eine Deckung dieser Risiken bis zu einer bestimmten Summe obligatorisch.