Diese Versicherung umfasst jedes auf das Luftfahrzeug einwirkende Schadenereignis, das einen Total- oder Teilschaden zur Folge hat. Entsprechend den Versicherungsbedingungen erstreckt sich die Versicherung auf die im Versicherungsschein, seiner Anlagen und Nachträgen näher bezeichneten Luftfahrzeuge und auf die dort angegebene Art ihrer Verwendung.
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