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Ihr Experte für
Luftfahrtversicherungen

  Große Elbstraße 212, 22767 Hamburg

+49 40 380 37 26-0

Schadensfall anzeigen 

Verhalten im Schadensfall

Bitte zeigen Sie jeden Schadenfall unverzüglich schriftlich oder telefonisch an.

Die erste Mitteilung soll enthalten:

  • Tag, Stunde und Ort des Schadens
  • Vermutliche Ursache und ungefähres Ausmaß des Schadens
  • Adresse, Telefonnummer unter welcher die für das beschädigte

Luftfahrzeug Verantwortlichen erreicht werden können.


Hat ein Unfall den Tod zur Folge, so ist dies binnen 48 Stunden telegrafisch anzuzeigen, auch wenn der Unfall bereits gemeldet ist (vgl. § 15 II (2) AUB).


Bitte warten Sie unsere oder die von unserem Sachverständigen gemachten Anweisungen ab. Dies gilt insbesondere bei Kaskoschadenfällen bezüglich der Entscheidung über den Beginn der Reparatur und die Auswahl der Reparaturwerkstatt.


Zeigen Sie uns sofort jeden Schadenersatzanspruch, der tatsächlich erhoben wird, jede gerichtliche oder polizeiliche Maßnahme, die mit einem Schadenereignis zusammenhängt, an und richten Sie sich nach den Weisungen, die Ihnen zugehen. Legen Sie gegen Zahlungsbefehle, einstweilige Verfügungen und Arreste zur Wahrung der Fristen Widerspruch ein.


Benachrichtigen Sie bei Entwendungs- und Brandschäden sofort die Polizei.


Wer diese Verhaltensmaßregeln nicht beachtet, läuft Gefahr, seinen Versicherungsschutz zu verlieren.